1. Anwendungsbereich
(1) Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der PRISMA SCHOOLS GmbH, (nachfolgend „PRISMA SCHOOLS“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über die zur Verfügungstellung der Softwarelösung „Prisma Schools“ geschlossen werden.
(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Textform.
(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer gem. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) PRISMA SCHOOLS bietet dem Kunden online eine modular aufgebaute Softwarelösung für eine Vertragslaufzeit an, die dem Kunden die Organisation und Verwaltung von Leistungen einer Nachhilfeschule erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt PRISMA SCHOOLS auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Anbieter bietet dem Kunden zur Nutzung die Gewährung eines kostenpflichtigen Nutzungsrechtes an der Softwarelösung bzw. dem jeweiligen gewählten Softwaremodul an. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen von PRISMA SCHOOLS wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und Funktionen/Module der Softwarelösung beinhalten.
(3) Die von PRISMA SCHOOLS dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden
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eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (z.B. E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
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die Leistung erbringt,
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nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(4) Der Vertragstext wird von PRISMA SCHOOLS gespeichert.
(5) Der Kunde hat die in einem Registrierungsformular oder auf anderem Wege durch PRISMA SCHOOLS abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber PRISMA SCHOOLS die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.
(6) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, PRISMA SCHOOLS umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.
3. Nutzungsrecht
(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von PRISMA SCHOOLS erstellte Objekte (Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei PRISMA SCHOOLS.
(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software bzw. der einzelnen gewählten Softwaremodule ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, den Vertragsgegenstand nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige zwingende Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.
(3) Soweit u.a. Open Source in den Softwarelösungen integriert ist, überträgt PRISMA SCHOOLS in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software.
(4) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten oder verbundenen Gesellschaften die Nutzung der Softwarelösungen in seinem eigenen Umfang zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden ist diese nur zur Erfüllung der Funktionszwecke der Softwarelösung erlaubt. Es gelten darüber hinaus jeweils im Angebot etwaig erwähnte Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen. Zusätzlich kann der Kunde Dritte im Rahmen der zweckmäßigen Nutzung der gewählten Softwaremodule (z.B. Elternportal) zum Einblick und zur Mitarbeit einladen, so dass sich Dritte gemäß den Modulfunktionen des Kunden ebenfalls registrieren können.
(5) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Softwarelösung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von PRISMA SCHOOLS nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich PRISMA SCHOOLS zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
(6) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die gewährten Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die erworbene Paketgröße) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von PRISMA SCHOOLS verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von PRISMA SCHOOLS, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.
(7) Hat PRISMA SCHOOLS den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf PRISMA SCHOOLS die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software oder zu einem betroffenen Modul nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für PRISMA SCHOOLS nach sich zieht, sperren. PRISMA SCHOOLS wird dabei die Verhältnismäßigkeit der Sperrung zu dem gegenständlichen Verstoß beachten.
(8) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Softwarelösungen vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(9) Der Kunde räumt PRISMA SCHOOLS hinsichtlich seines Logo und etwaiger PRISMA SCHOOLS zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für die jeweilige Softwarelösung, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung im Rahmen der Softwarelösung ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.
4. Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit
(1) PRISMA SCHOOLS bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von Inhalten mit gegebenenfalls Zurverfügungstellung von PRISMA SCHOOLS vorgegebenen Schnittstellen mit der Online- Plattform.
(2) Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit Informationen und Inhalte über die vorgegebenen Schnittstellen anzugeben.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die von ihm mit der Softwarelösung durchgeführte Veraltung und Organisation vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über etwaige Schnittstellen übermittelt.
(4) Der Kunde stellt PRISMA SCHOOLS von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen PRISMA SCHOOLS wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der Softwarelösung von PRISMA SCHOOLS benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle PRISMA SCHOOLS aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von PRISMA SCHOOLS bleiben unberührt.
(5) PRISMA SCHOOLS hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösungen technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Softwarelösungen zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von PRISMA SCHOOLS Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt PRISMA SCHOOLS diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(6) Sofern innerhalb der Softwarelösungen rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt PRISMA SCHOOLS lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.
(7) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).
(8) Der Kunde hat PRISMA SCHOOLS unverzüglich über Störungen der Plattform zu unterrichten und PRISMA SCHOOLS in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.
5. Pflichten des Kunden aus anderweitigen Vertragsbeziehungen
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Unterlagen und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es, diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.
(3) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er gegebenenfalls über Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. PRISMA SCHOOLS bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.
(4) Bei einige Modulen besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) einzubinden (z. B. für digitale Kursverkäufe). Hier gilt Ziffer 5 (3) entsprechend. Die dabei entstehenden Transaktionsgebühren übernimmt der Kunde und wickelt diese direkt mit seinem Dienstleister ab.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Softwarelösungen ist kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung vereinbart.
(2) Die Vergütung setzt sich je nach Paketwahl aus einer anfänglichen Setup-Gebühr und einer monatlichen Pauschalgebühr zusammen.
(3) Die Setup-Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsannahme fällig. Die Zahlung der monatlichen Pauschalgebühr erfolgt im Voraus für den jeweiligen Zahlungszeitraum.
(4) Der Wechsel in ein höheres Paket ist durch den Kunden jederzeit möglich. Dabei wird der Differenzbetrag der Setup-Kosten fällig. Die monatliche Gebühr wird entsprechend dem neuen Paket angepasst.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einseitig einmal jährlich im Falle der Erhöhung von Materialherstellungskosten und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsschwankungen und/oder öffentlichen Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung aufgehoben wird. Der Anbieter wird die Preiserhöhung mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform an den Kunden mitteilen. Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechts 10 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zur Kündigung berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PRISMA SCHOOLS berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
(7) Gerät der Kunde bei der Abrechnung a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den theoretischen monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann PRISMA SCHOOLS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt PRISMA SCHOOLS vorbehalten.
(8) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet hat, dass PRISMA SCHOOLS im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung aufgrund Verschulden des Kunden berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der Vergütung zu verlangen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.
7. Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die Verarbeitung der von ihm innerhalb der Softwarelösungen eingegebenen und gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze Verantwortlicher (Art. 4 Nr.7 DSGVO). Die Nutzung der kostenpflichtigen Softwarelösungen setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags voraus (Art. 28 Abs.3 DSGVO), der in der Anlage 1 angefügt und mitvereinbart wird.
(2) Die serverseitige Erfassung und Auswertung der Nutzung ist für die Bereitstellung der Softwarelösungen erforderlich und dient der Unterstützung zur vollumfänglichen Nutzung der Softwarelösungen und Optimierung der bereitgestellten Funktionalitäten, der Unterstützung bei Kundensupportanfragen, sowie für Wartungszwecke. Nach Beendigung des Leistungszeitraumes kostenpflichtig gebuchter Leistungen werden die Nutzungsdaten nach drei Monaten gelöscht. Die Aufbewahrung von Daten und Dokumentationen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung sowie zur Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten bleibt hiervor unberührt.
(3) Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat, bietet der Anbieter dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E- Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.
8. Mangelhaftung
(1) PRISMA SCHOOLS gewährleistet, dass sämtliche Leistungen frei von Sach- und/oder Rechtsmängeln sind.
(2) Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von PRISMA SCHOOLS übertragen werden. Eine Haftung von PRISMA SCHOOLS für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen. Eine Mängelhaftung besteht auch nicht für Funktionen, die aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr dem dann aktuellen Stand entsprechen und von den Parteien nicht im Leistungsumfang vereinbart waren.
(3) Im Fall eines Mangels wird der Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Vertragsbestimmungen nacherfüllen.
(4) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann der Anbieter nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass der Anbieter zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt.
(5) Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische oder schriftliche oder (elektronische) Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Bietet PRISMA SCHOOLS dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Updates, Upgrades an, so hat der Kunde diese zu akzeptieren. Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.
(6) Der Anbieter trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann der Anbieter den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche der Anbieter während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(8) Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Hat der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
(9) Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PRISMA SCHOOLS ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 9 (Haftung) gilt entsprechend.
9. Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung von PRISMA SCHOOLS gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PRISMA SCHOOLS, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass PRISMA SCHOOLS nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(3) PRISMA SCHOOLS stellt dem Kunden die jeweilige Softwarelösung mit einer Verfügbarkeit von 98,9 % zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwarelösungen während der Betriebszeit eines jeden Kalenderjahres. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen. Planmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden soweit möglich und zumutbar vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
(4) Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch PRISMA SCHOOLS sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
10. Laufzeit, Sperrung
(1) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird die kostenpflichtige Nutzung für eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten vereinbart und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 15 Tagen durch einen Vertragspartner zum jeweiligen Vertragszeitraumende erfolgt. Auf Wunsch des Kunden kann eine Verlängerung auch für 18, 24 oder 36 Monate erfolgen. Für die zuvor gennanten Verlängerungen, gelten folgende Preisnachlässe: 5% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 18 Monaten. 10% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 24 Monaten. 15% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 36 Monaten.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern PRISMA SCHOOLS eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen.
(4) PRISMA SCHOOLS kann ergänzend zu Ziffer 3 (7) folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verletzt, oder dass PRISMA SCHOOLS ein sonstiges erhebliches berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Kunden vor betrügerischen Aktivitäten: a) Löschen von Inhalten, b) Verwarnung von Kunden, c) Be-/Einschränkung der Nutzung, d) Vorläufige Sperrung, e) Endgültige Sperrung. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt PRISMA SCHOOLS die berechtigten Interessen des betroffenen Kunden.
(5) Insbesondere sind Handlungen verboten, die Eingriffe in die technische Gestaltung und Aufrechterhaltung der Nutzung der Softwarelösungen darstellen.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d.h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von PRISMA SCHOOLS als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die jeweilige Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation), und die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind (oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt). Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) eine Vertragspartei von Dritten, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erworben hat, wenn diese Dritten die Informationen wiederum nicht durch eine Verletzung von Schutzbestimmungen erlangt haben, (b) eine Vertragspartei ohne Rückgriff auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen selbständig entwickelt hat, oder (c) ohne Verschulden oder Zutun einer Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder wurden.
(3) Ist eine Vertragspartei aufgrund einer zwingenden rechtlichen Anforderung oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so gilt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nur insoweit nicht, wie die Weitergabe der vertraulichen Information zur Einhaltung der zur Offenlegung zwingenden rechtlichen Anforderung bzw. der Anordnung unbedingt erforderlich ist. In einem solchen Fall ist die entsprechende Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor der Offenlegung schriftlich unverzüglich zu unterrichten und in Abstimmung mit dieser vor der Offenlegung jede zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um Offenlegungsforderungen zurückzuweisen und/oder die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt, unbeschadet gegebenenfalls weitergehender zwingender gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung weiter.
12. Schlussbestimmung
(1) Der Anbieter ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
(3) Der Gerichtstand und der Erfüllungsort für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am besten erfüllt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.
