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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über die Nutzung der Software „Prisma Schools“, die Prisma Schools GmbH, Hinter den Zäunen 68, 33181 Bad Wünnenberg (im Folgenden „Prisma Schools“) mit ihren Kunden abschließt.

Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Prisma Schools diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag mit dem Kunden durchführt.

2. Leistungsumfang

Prisma Schools stellt dem Kunden einen Zugang zu „Prisma Schools“ bereit, um eigenständig Aufgaben im Bereich des Schulmanagements durchzuführen und einen strukturierten Überblick über Schüler, Lehrer, und die Gesamtkosten verschiedener Bildungsressourcen zu erhalten (nachfolgend als „Inhalte“ bezeichnet).

Die Software „Prisma Schools“ ist ein Tool zur Verwaltung von schulischen Anwendungen und Ressourcen (der „Vertragszweck“). Die Bereitstellung der Software wird – sofern individuelle Einzelleistungen gemäß Abschnitt 4 in angepasster Form vereinbart wurden – im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.

Prisma Schools bietet derzeit ausschließlich kostenpflichtige Pläne für das Abonnement der Software an. Der individuell vereinbarte Leistungsumfang des Vertrages zwischen dem Kunden und Prisma Schools richtet sich nach dem jeweiligen Plan, wie er im Preisinformationsblatt beschrieben und vom Kunden ausgewählt wurde (der „Plan“). Die von Prisma Schools nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geschuldete Leistung wird im Folgenden als „vertragliche Leistungen“ bezeichnet; der Begriff „Software“ umfasst nur die Teile der Software, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

Der Kunde kann jederzeit in einen umfangreicheren Plan wechseln; ab dem Zeitpunkt des Wechsels gelten die im Individuellen besprochenen genannten Bedingungen zum Leistungsumfang, zur Vergütung etc. des neuen Plans. Ein Wechsel in einen günstigeren Plan ist nur mit Zustimmung von Prisma Schools und unter Einhaltung der in diesen AGB oder im Preisinformationsblatt angegebenen Kündigungsfrist zulässig.

3. Nutzung der Software durch den Kunden

Die Nutzung der Software „Prisma Schools“ erfolgt über Telekommunikation mittels eines Internet-Browsers. Der Kunde ist berechtigt, den Zugang zum Admin-Account ausschließlich selbst, nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu seinem Admin-Account erhalten. Zu diesen Vorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts. Der Kunde darf nur solche Daten, Texte, Bilder, Video und sonstige Inhalte in die Software eingeben,

  • die den geltenden Gesetzen entsprechen,

  • die keine Rechte Dritter verletzen und

  • deren Eingabe der Kunde gesetzlich uneingeschränkt berechtigt ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Prisma Schools die vom Kunden hochgeladenen Inhalte im Rahmen des Vertrages verarbeitet, insbesondere speichert und zum Abruf bereitstellt.

Der Admin räumt Prisma Schools ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten und bleibt unabhängig von dem Vertrag bestehen (abstraktes Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über das Portal zugänglich zu machen, einschließlich der Anfertigung von Datensicherungen.

Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, anzuregen, zu fördern oder anderweitig bereitzustellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind oder die Softwareviren oder andere schädliche Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware, -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.

Prisma Schools ist berechtigt, vom Kunden hochgeladene Inhalte zu löschen, wenn ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Inhalt nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB in die Software eingegeben wurde.

Der Kunde stellt Prisma Schools von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere aus der Verletzung von Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechten) auf erstes Anfordern frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden gegen Prisma Schools geltend gemacht werden, sofern diese Ansprüche aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB entstanden sind. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten, die Prisma Schools bei der Wahrung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstanden sind.

4. Portal-Konto, Vertragspflichten des Admins, Funktionsfähigkeit des Portals

Der Admin ist verpflichtet, den Zugang zu seinem Portal-Konto bei „Prisma Schools“ gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Admin haftet für jede unbefugte Nutzung seines Portal-Kontos, die durch sein Verhalten ermöglicht wurde, soweit ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Sollte dem Admin bekannt werden, dass seine Zugangsdaten Dritten zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Falls dies nicht möglich ist, ist die Prisma Schools Gmbh unverzüglich zu informieren.

Das Portal-Konto ist nicht übertragbar.

Prisma Schools stellt das Portal „Prisma Schools“ zur Nutzung gemäß diesen AGB und den im Einzelvertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung und gewährleistet eine technische Erreichbarkeit des Portals von bis zu 99% pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Admins auf Nutzung des Portals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Prisma Schools GmbH kann die Verfügbarkeit der Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei werden, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Admins durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen berücksichtigt. Es liegt in der Verantwortung des Admins, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen.

5. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Prisma Schools GmbH gewährleistet, dass die Software „Prisma Schools“ bei vertragsgemäßer Nutzung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und frei von Sach- oder Rechtsmängeln („Mängel“) ist, die die Tauglichkeit der Software für den Vertragszweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mängel.

Der Kunde ist verpflichtet, Prisma Schools GmbH jeden Mangel unverzüglich nach dessen Auftreten mitzuteilen. Prisma Schools GmbH wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

6. Haftung

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software „Prisma Schools“ ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.

Prisma Schools haftet für Schäden, die (i) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Prisma Schools oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (ii) auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) durch Prisma Schools oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen basieren, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden, (iii) aus der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Prisma Schools oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren, oder (iv) aus einer zwingenden gesetzlichen Haftung von Prisma Schools oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen hervorgehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Ein Mitverschulden des Kunden wird angerechnet. Insbesondere haftet Prisma Schools – vorbehaltlich der zuvor genannten Regelungen – für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde alle notwendigen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen hat und sichergestellt ist, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form vorliegt, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Diese Haftungsregelung ist abschließend und gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Prisma Schools, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber Prisma Schools anzuzeigen oder durch Prisma Schools dokumentieren zu lassen, sodass Prisma Schools möglichst frühzeitig informiert ist und gemeinsam mit dem Kunden Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen kann.

7. Nicht vertragsgemäße Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall der unbefugten Nutzung einer vertraglichen Leistung, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung nach der für diese Leistung geltenden Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung von Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung durch den Kunden verjährt ist.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

9. Feedback

Der Kunde stimmt zu, dass Prisma Schools jedes vom Kunden zur Verfügung gestellte Feedback frei verwenden, verwerten und weiterentwickeln darf.

10. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber Prisma Schools nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Prisma Schools anerkannt ist.

Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung des ersten Absatzes unberührt.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit für die Nutzung der Software „Prisma Schools“ beträgt je nach Vereinbarung zwischen 12 und 60 Monaten und verlängert sich, sofern nicht anders vereinbart, automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens 15 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt. Für diesen Verlängerungszeitraum gelten weiterhin die vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen für den Kunden.

Falls keine feste Laufzeit vereinbart wurde und das Preisinformationsblatt keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit eines Plans enthält, läuft der Vertrag für einen Monat und kann von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Plan automatisch um einen weiteren Monat; auch in diesem Verlängerungszeitraum gelten die zuvor für den Kunden geltenden Bestimmungen weiter.

Testzeiträume können je nach Vereinbarung eine Laufzeit von einem bis sechs Monaten haben. Nach Ablauf des Testzeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate; für diesen Verlängerungszeitraum gelten die vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter.

Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist;

  • der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen mehr als zwei (2) Monate in Verzug ist;

  • bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder

  • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 InsO vorliegt.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen des Kunden können per E-Mail an support@prisma-learn.com oder per Brief an Prisma Schools GmbH, Hinter den Zäunen 68, 33181 Bad Wünnenberg gesandt werden.

12. Kündigung und automatische Vertragsverlängerung bei einem Testzeitraum

Falls der Kunde mit Prisma Schools einen Testzeitraum für die Nutzung der Software „Prisma Schools“ vereinbart hat, kann der Kunde den Vertrag 15 Tage bis zum Ablauf des Testzeitraumes in Textform kündigen. Im Fall der rechtzeitigen Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf des Testzeitraumes. Andernfalls wird der Vertrag, nach Absprache der Konditionen automatisch um weitere 12 Monate fortgesetzt.

13. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu nutzen, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Prisma Schools.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen:

  • die der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;

  • die der Öffentlichkeit bekannt waren, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;

  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

Der Kunde willigt ein, dass Prisma Schools die Zusammenarbeit zwischen Prisma Schools und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegt und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwendet. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an support@prisma-learn.com) widerrufen.

14. Datenschutz

Prisma Schools behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzstandards und -vorgaben.

Prisma Schools agiert als Datenverarbeiter im Sinne von Art. 28 GDPR gegenüber Kunden, die personenbezogene Daten ihrer eigenen Kunden oder Nutzer in die Software einspeisen. Im Rahmen des Online-Registrierungsprozesses schließen die Parteien einen Datenverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 GDPR ab. Der Abschluss der Online-Registrierung ist ohne den Abschluss der Datenverarbeitungsvereinbarung nicht möglich.

15. Schlussbestimmungen

Soweit in diesen AGB auf die Schriftform oder Benachrichtigung verwiesen wird, genügt auch die Übersendung einer E-Mail.

Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit von zwingendem Recht, insbesondere des Ortes, an dem ein Kunde, der nach § 13 BGB als Verbraucher gilt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Prisma Schools ist weder verpflichtet, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch wird dies freiwillig getan.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am besten erfüllt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.

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ANSCHRIFT

Tel. +49 (0) 151 17890963
support@prisma-schools.com
Ausblick 1, 33100 Paderborn

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